zu besetzen. Der Amtsinhaber tritt mit Wirkung vom 1. April 2024 in den Ruhestand.
Der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Ur-Wahl). Hat bei dieser Wahl kein Bewerber (m/w/d) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 23. Juni 2024, eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern (m/w/d) statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zum Bürgermeister (m/w/d) ist, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Der Gewählte (m/w/d) wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 3/B 4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerber (m/w/d) an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerber (m/w/d) nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 22. April 2024, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstrasse 2, 57518 Betzdorf, einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt bzw. Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Die Ernennung und Amtseinführung des gewählten Bürgermeisters (m/w/d) soll in der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates Betzdorf-Gebhardshain am 5. September 2024 erfolgen.